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Hofgarten von oben

Impressum

Herausgeber

Stadt Ansbach
Geschäftsbereich Oberbürgermeister
Johann-Sebastian-Bach-Platz 1
91522 Ansbach
Telefon: 0981/ 51-0 (Zentrale)
Telefax: 0981/ 51-303
E-Mail: pr@ansbach.de
Internet: www.ansbach.de

Die Stadt Ansbach ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Oberbürgermeister Thomas Deffner.

Verantwortlich im Sinne des Presserechts
und des Teledienstgesetzes: Geschäftsbereich Oberbürgermeister.

Bankverbindung der Stadt Ansbach
Stadtkasse Ansbach
IBAN: DE65 7655 0000 0000 2035 05
SWIFT-BIC: BYLADEM1ANS
Bitte geben Sie bei Einzahlungen immer den Verwendungszweck an.

Copyright
Alle Rechte, auch die der fotomechanischen Wiedergabe, der Vervielfältigung und der Verbreitung mittels besonderer Verfahren (zum Beispiel Datenverarbeitung, Datenträger, Datennetze), auch teilweise, behält sich die Stadt Ansbach vor. Für etwaige Satzfehler sowie für die Richtigkeit der Eintragungen übernimmt die Stadt Ansbach keine Gewähr. Die Bildrechte liegen bei den auf www.tourismus-ansbach.de genannten Urhebern.

Links
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass mit Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten sind. Dies kann – so das Landgericht – nur dadurch verhindert werden, dass man sich von diesen Inhalten ausdrücklich distanziert.

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Hinweise zur Eröffnung der elektronischen Kommunikation:

Elektronische Kommunikation mit der Stadt Ansbach

Zugangseröffnung nach Art. 3a Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG)

Die Übermittlung von elektronischen Dokumenten an die Stadt Ansbach ist nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

Zugänge im Sinne dieser Zugangseröffnung sind die auf dem Internet-Angebot der Stadt Ansbach (www.tourismus-ansbach.de) und die im Schriftverkehr der Stadt Ansbach publizierten E-Mail-Adressen.

Die Stadt Ansbach nimmt Dokumente in folgenden Dateiformaten entgegen:

Textdateien im Format ANSI und ASCII (*.txt)

Rich Text Format (*.rtf)

Microsoft Word für Windows ab Version word 97 (*.doc, *.docx)

Microsoft Excel für Windows ab Version excel 97 (*.xls, *.xlsx)

Portable Document Format Version 1.7 (*.pdf)

Joint Photographic Expert Group (*.jpg)

Tag Image File Format (*.tif)

Bitmap Pictures (*.bmp)

E-Mails müssen dem Internetstandard (SMTP, MIME) entsprechen und in Westeuropa gängige Zeichensätze verwenden.

E-Mails werden nur bis zu einer Größe von 20 Megabyte (incl. Anhänge = Attachments) angenommen.

Dateien in unter Punkt 2 genannten Formaten können durch Komprimierungsprogramme in den Dateigrößen verringert (gepackt) werden. Komprimierte Dateien nimmt die Stadt Ansbach nur als nicht selbstentpackende ZIP-Archive (*.zip) entgegen.

Mails die den Bedingungen der Punkte 2 bis 5 nicht entsprechen und Mails, die von der bei der Stadt Ansbach verwendeten Software zur Filterung von unerwünschten E-Mails (Spam-Filter) als Spam erkannt werden bzw. deren Inhalt ein Sicherheitsrisiko darstellen kann, werden, soweit ein Absender erkennbar ist, an diesen zurückgeschickt.

Ein durch Verschlüsselung der E-Mail sicherer Übertragungsweg und die Verwendung elektronischer Signaturen werden zurzeit nicht angeboten. Wir bitten Sie deshalb Dokumente, die einer Schriftformerfordernis unterliegen (also auch unterschrieben sein müssen), mit der Briefpost zu schicken.

Die Stadt Ansbach bietet elektronische Dienste und Formulare im Internet an. Wir würden es begrüßen, wenn Sie als Internet-Nutzer diese elektronischen Angebote verstärkt nutzen und annehmen.

Wurde eine elektronische Kommunikation eröffnet, geht die Stadt Ansbach davon aus, dass die gesamte Kommunikation auf diesem Wege stattfinden kann, soweit andere Vorschriften dem nicht entgegenstehen.

Soweit eine förmliche Zustellung erforderlich ist, die einen Zustellnachweis erfordert, ist dies auf elektronischem Weg derzeit nicht möglich.

Ansonsten gelten die Regelungen des Art. 3a BayVwVfG.

Sollten Sie nicht sicher sein, ob Ihr Anliegen auf elektronischem Weg zulässig oder verarbeitbar ist, setzen Sie sich vorher mit dem zuständigen Sachbearbeiter in Verbindung, der Ihnen gerne weiterhilft.

Die o.g. Regeln gelten nur für die elektronische Kommunikation mit der Stadt Ansbach und nicht für Verweise auf Angebote Dritter, wie z.B. andere Behörden.

Art. 3a BayVwVfG - Elektronische Kommunikation

(1) Die Übermittlung elektronischer Dokumente ist zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet.

(2) Eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform kann, soweit nicht durch Rechtsvorschrift etwas anderes bestimmt ist, durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen. Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung der Person des Signaturschlüsselinhabers nicht ermöglicht, ist nicht zulässig.

(3) Ist ein der Behörde übermitteltes elektronisches Dokument für sie zur Bearbeitung nicht geeignet, teilt sie dies dem Absender unter Angabe der für sie geltenden technischen Rahmenbedingungen unverzüglich mit. Macht ein Empfänger geltend, er könne das von der Behörde übermittelte elektronische Dokument nicht bearbeiten, hat sie es ihm erneut in einem geeigneten elektronischen Format oder als Schriftstück zu übermitteln.

 

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Ansbach ist bemüht, die Internetseite www.tourismus-ansbach.de sowie alle Webauftritte städtischer Abteilungen und Dienststellen im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.

Aktuell findet die Prüfung und Überarbeitung des Internetauftritts der Stadt Ansbach im Hinblick auf die Barrierefreiheit statt, 

Diese Erklärung wurde am 22.11.2021 erstellt. Grundlage war eine interne Selbsteinschätzung.

Barriere melden! Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim Zugang zu Inhalten auf dieser Website aufgefallen?
Dann können Sie sich gerne bei uns melden:
 

E-Mail: tourismus@ansbach.de

Sie können uns auch per Post oder Telefon kontaktieren:

Stadt Ansbach
Tourist Information
Johann-Sebastian-Bach-Platz 1
91522 Ansbach

Telefon: 0981 51243

Durchsetzungsverfahren
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München

E-Mail: bitv@bayern.de

Homepage: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html

 

Hinweis zur Onlinebuchungsmöglichkeit auf dieser Seite
Die auf dieser Seite vorhandene Möglichkeit, Onlinebuchungen von Unterkünften und Erlebnisangeboten vorzunehmen, wird zur Verfügung gestellt und betrieben von unserem Kooperationspartner, der OBS OnlineBuchungService GmbH, die als Vermittler der Buchungen zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Anbieter der Leistung agiert:

OBS OnlineBuchungService GmbH
Im Gewerbepark D33, 93059 Regensburg
Tel 0941/46374855, Fax 0941/46374859
www.online-buchung-service.de
Geschäftsführer: Magdalena Lexa, Dr. Michael Braun
HRB Regensburg 10880 / Ust-Ident-Nr: DE 260130012

Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir (Stadt Ansbach) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:

Bayerisches Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz – BayBGG) und Bayerische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BayBITV)

Website

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website http://www.tourismus-ansbach.de.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:

Tourismusorganisation
Stadt Ansbach
Kultur und Tourismus
Johann-Sebastian-Bach-Platz 1
91522 Ansbach

http://www.tourismus-ansbach.de/service/kontakt

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:

Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:

Aufgrund der Optik weißt die Menüleiste links eine leichte Transparenz auf.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München

E-Mail: bitv@bayern.de

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 14.05.2024 erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 14.05.2024 überprüft.

Quelle: eRecht24